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§ 1 - Grundsätze - Die Beiträge werden für die Mitglieder nach Maßgabe der Satzung des Vereines Hallesches Salinemuseum e.V. regulär einmal jährlich erhoben. Ausnahmsweise ist eine Zahlung in zwei Raten möglich.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Beiträge. Die Regelungen der Satzung über die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung sind zu berücksichtigen.
- Der Jahresbeitrag ist bis zum 15. Februar und bei Ratenzahlung zusätzlich am 15. August eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten.
- Die Begleichung des Jahresbeitrages erfolgt durch Lastschrifteinzug.
§ 2 - Beiträge
- Der Jahresbeitrag beträgt € 60,--. Bei Ratenzahlung werden je Rate € 30,-- fällig.
- Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) beträgt der Jahresbeitrag € 30,--. Er kann auf Antrag in Raten gezahlt werden.
- Im Einzelfall kann der Vorstand einzelne Mitglieder auf Antrag beitragsfrei stellen.
- Bei Eintritt in den Verein im 1. Halbjahr ist der Jahresbeitrag in voller Höhe an den Verein zu entrichten. Bei Eintritt im 2. Halbjahr ist die Hälfte des Jahresbeitrages zu entrichten.
- Bei vorzeitigem Austritt vor Jahresende erfolgt keine anteilige Beitragserstattung.
§ 3 - Inkrafttreten
Die Betragsordnung wurde, am 12. Januar 2010, auf der Mitgliederversammlung des Vereins Hallesches Salinemuseums e.V. beschlossen und tritt mit ihrer Beschlussfassung rückwirkend, zum 1. Januar 2010, in Kraft.
Halle (Saale), 12. Januar 2010 Verein Hallesches Salinemuseum e.V.
Michael Kriebel | Kai-Uwe Sandring | Jan-Hinrich Suhr | Ricky Reinsperger | Vorsitzender | stellv. Vorsitzender | Schatzmeister | Versammlungsleiter |
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